5. Mit unaufgeforderter Replik vom 21. Juni 2023 halten die Beschwerdeführerinnen an den «bisher gestellten Rechtsbegehren» fest. Die Gemeinde wiederholt in ihrer Stellungnahme vom 17. August 2023, die angefochtene Verfügung vom 16. März 2023 werde nicht abgeändert oder ergänzt. Weiter bestätigte die Gemeinde die Eröffnung eines «Projektänderungsverfahrens bezüglich dem neuen Fenster im Abstellraum». Die Bauherrschaft habe entsprechende Pläne eingereicht. Das Verfahren sei aber bis zum Entscheid der BVD vorläufig eingestellt worden. Die Beschwerdegegnerschaft liess sich erneut nicht vernehmen.