3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 führte den Schriftenwechsel durch. Dabei forderte es die Gemeinde Ferenblam explizit auf, auch über allfällige baupolizeiliche Verfahren (hängige wie abgeschlossene) betreffend die Liegenschaft der Beschwerdegegnerschaft auf der Parzelle Nr. B.________ Auskunft zu geben. Ebenfalls holte es bei der Gemeinde die alten Bauakten Nr. 1/2019 bzw. Nr. 14/2019 betreffend die Liegenschaft der Beschwerdegegnerschaft ein.