«Rechtsbegehren 1. Es sei die Verfügung vom 16. März 2023 aufzuheben und die Einwohnergemeinde Ferenbalm im Sinne der Erwägungen anzuweisen, unverzüglich bzw. spätestens innerhalb von 10 Tagen ein Wiederherstellungsverfahren nach Art. 46 BauG gegen [die Beschwerdegegnerschaft] zu eröffnen und durchzuführen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.»