«Dispositiv 1. Das Gesuch um Widerruf einer Baubewilligung, eventuell ein Gesuch um Erlass einer Wiederherstellungsverfügung vom 18. November 2022 wird abgelehnt. 2. Gemäss Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Ferenbalm beträgt die Gebühr für das Ausstellen dieser Verfügung CHF 100.00. 3. [Rechtsmittelbelehrung]» 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführerinnen, nun vertreten durch Herrn Rechtsanwalt F.________, am 11. April 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: