c) Das Baugrundstück liegt in der WG2 und im Bereich des Uferschutzplans E.________. Gemäss den entsprechenden Überbauungsvorschriften3 gilt die annähernd geschlossene Bauweise. In der WG2 beträgt der kleine Grenzabstand grundsätzlich 5.00 m, der grosse Grenzabstand 10.00 m (Art. 57 Abs. 1 GBR4). In Gebieten mit annähernd geschlossener Bauweise ist dagegen seitlich nur ein Grenzabstand von 2.50 m auf die Tiefe der bestehenden Gebäudefluchten einzuhalten (Art. 15 Abs. 1 GBR). Rückwärtig müssen laut Art. 15 Abs. 2 GBR die reglementarischen Grenz- und Gebäudeabstände gewahrt werden (grosser Grenzabstand südseitig, kleiner Grenzabstand nordseitig).