auf die Terrasse im Parterre. Im Winter bestehe deshalb eine erhebliche Gefahr, auf Regen und Schnee auszurutschen und zu stürzen. Als Eigentümer hätten die Beschwerdeführenden gegenüber den Mietern für entsprechenden Schutz zu sorgen. Zudem hätten sie die Zustimmung der umliegenden Nachbarn erhalten, ausser vom Eigentümer des an der nordöstlichen Parzellengrenze angrenzenden Grundstücks Unterseen Grundbuchblatt Nr. D.________. Dieser habe jedoch einen Sichtschutz errichtet und daher gar keine Sicht auf die Terrasse und die geplante Schiebeverglasung. Die Beschwerdeführenden beantragen die Erteilung der Baubewilligung aus Sicherheitsgründen.