Die Vorinstanz hat dem Vorhaben mit Bauentscheid vom 23. März 2023 den Bauabschlag erteilt, mit der Begründung, der Gebäudeabstand sei nicht eingehalten und der Eigentümer der Nachbarparzelle Unterseen Grundbuchblatt Nr. D.________ habe kein Näherbaurecht erteilt. Aufgrund des fehlenden Näherbaurechts dürfe keine Ausnahmebewilligung betreffend Unterschreiten des Gebäudeabstandes erteilt werden.