4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten bei der Vorinstanz ein. Diese nahm mit Eingabe vom 11. Mai 2023 zur Beschwerde Stellung, ohne einen ausdrücklichen Antrag zu stellen. Auf telefonische Nachfrage reichte die Vorinstanz der BVD das komplette Baugesuchsdossier Nr. G.________ aus dem Jahr 2021 zum Abbruch und Neubau des Wohnhauses auf der Parzelle Unterseen Grundbuchblatt Nr. C.________ bei der BVD ein.