3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 11. April 2023 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauabschlags vom 23. März 2023 und die Erteilung der Baubewilligung. Sie machen insbesondere geltend, die Erstellung der Schiebeverglasung sei aus Sicherheitsgründen notwendig.