Anlässlich einer persönlichen Besprechung verlangte der Beschwerdeführer 1 von der Vorinstanz einen beschwerdefähigen Bauentscheid. Die Vorinstanz verzichtete aufgrund des fehlenden Näherbaurechts auf die Publikation des Baugesuches sowie auf das Einholen der Fachberichte des Uferschutzverbandes Thuner- und Brienzersee (UTB) und der Ortsbildschutzkommission. Mit Bauentscheid vom 23. März 2023 erteilte die Gemeinde Unterseen den Bauabschlag.