Der angeschriebene Nachbar teilte der Vorinstanz am 2. Februar 2023 persönlich mit, dass er kein Näherbaurecht erteilen werde. Die Baukommission der Gemeinde Unterseen teilte den Beschwerdeführenden mit, dass keine Baubewilligung erteilt werden könne und gab ihnen die Möglichkeit, das Baugesuch schriftlich zurückzuziehen oder einen beschwerdefähigen Bauentscheid einzufordern. Anlässlich einer persönlichen Besprechung verlangte der Beschwerdeführer 1 von der Vorinstanz einen beschwerdefähigen Bauentscheid.