Dafür wurde mittels Dienstbarkeitsvertrag ein gegenseitiges Grenzanbaurecht vereinbart. Dieses umfasst explizit nur den Grenzbereich, in dem die Gebäude zusammengebaut wurden. Im September 2021 reichten die Beschwerdeführenden ein Baugesuch für den Einbau von Fenstern auf den Dachflächen und im Giebelfeld sowie für die Erstellung eines unbeheizten Wintergartens im Erdgeschoss anstelle der Terrassenfläche ein. Da der Grundeigentümer der östlichen Nachbarparzelle Unterseen Grundbuchblatt Nr. D.________ kein Näherbaurecht dafür erteilte, wurde nur für die diversen Fenster, jedoch nicht für den Wintergarten die Baubewilligung erteilt.