1. Mit Bauentscheid vom 3. Juni 2021 erteilte die Vorinstanz dem Beschwerdeführer 1 und der Beschwerdeführerin 2 (nachfolgend Beschwerdeführende) die Baubewilligung für den Abbruch des Wohnteils und der Scheune sowie den Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf der Parzelle Unterseen Grundbuchblatt Nr. C.________. Die Parzelle liegt in der Uferschutzzone USP E.________ und in der Wohn- und Gewerbezone WG2. Das bewilligte Gebäude hat einen L-för- migen Grundriss und ist im nordöstlichen Bereich mit einem Gebäude auf der Nachbarparzelle Unterseen Grundbuchblatt Nr. D.________ zusammengebaut. Dafür wurde mittels Dienstbarkeitsvertrag ein gegenseitiges Grenzanbaurecht vereinbart.