a) Im Beschwerdeverfahren gegen die Sistierungsverfügung bestehen die Verfahrenskosten ebenfalls aus einer Pauschalgebühr (Art. 103 Abs. 1 VRPG). Für Entscheide in einer Verwaltungsjustizsache wird eine Pauschalgebühr von CHF 200.00 bis CHF 4000.00 je Beschwerde erhoben (Art. 19 Abs. 1 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 GebV). Vorliegend wird die Pauschale auf CHF 800.00 festgelegt.