a) Die Verfahrenskosten bestehen aus einer Pauschalgebühr (Art. 103 Abs. 1 VRPG). Gestützt auf Art. 14 Abs. 1 GebV42 i.V.m. Art. 8 Abs. 1 Bst. c GebV wird im Ablehnungsverfahren eine Gebühr von CHF 1200.00 erhoben.