Zu beurteilen sind hier ein Ablehnungsbegehren und eine Beschwerde gegen eine Sistierungsverfügung in einem Baubewilligungsverfahren für einen Antennentausch, während in einem allfälligen Strafverfahren untersucht wird, ob eine bestimmte beschuldigte Person möglicherweise eine strafbare Handlung begangen hat. In den zwei genannten Verfahren stehen somit komplett unterschiedliche Verfahrensgegenstände zur Diskussion. Da die BVD keine Strafbehörde nach Art. 12 und 13 StPO40 ist, stellen sich ihr im Beschwerdeverfahren auch andere Rechtsfragen.