c) Die Voraussetzungen von Art. 38 Abs. 1 VRPG für eine Sistierung des Beschwerdeverfahrens sind vorliegend nicht erfüllt. Inwiefern ein angebliches Strafverfahren gegen die Beschwerdeführerin das hängige Beschwerdeverfahren beeinflussen könnte, ist weder dargetan noch ersichtlich. Zu beurteilen sind hier ein Ablehnungsbegehren und eine Beschwerde gegen eine Sistierungsverfügung in einem Baubewilligungsverfahren für einen Antennentausch, während in einem allfälligen Strafverfahren untersucht wird, ob eine bestimmte beschuldigte Person möglicherweise eine strafbare Handlung begangen hat.