Weiter bemerkten sie, obwohl in der Zwischenzeit das Bundesgerichtsurteil zugunsten der Anlagebetreiberin ausgefallen sei, seien die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen seit dem Bauentscheid vom 14. Juni 2021 des Gemeinderats nach wie vor unverändert. Das Bundesgericht habe sich zum Vollzug nicht geäussert. Zudem würden keine neuen Erkenntnisse über die Messweise der Strahlenbelastung von 5G-Mobilfunkantennen vorliegen.