d) Demgegenüber hat die Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderats von Jaberg in Kenntnis des Leiturteils des Bundesgerichts 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 an seiner Sitzung vom 21. März 2023 beschlossen, das hängige Baubewilligungsverfahren zu sistieren.33 Zur Begründung hielten sie in der angefochtenen Sistierungsverfügung fest, sowohl das Verwaltungsgericht wie auch die BVD hätten mehrere ähnliche Verfahren sistiert. Weiter bemerkten sie, obwohl in der Zwischenzeit das Bundesgerichtsurteil zugunsten der Anlagebetreiberin ausgefallen sei, seien die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen seit dem Bauentscheid vom 14. Juni 2021 des Gemeinderats nach wie vor unverändert.