grundsätzliche Zulässigkeit im Rahmen der bestehenden umweltrechtlichen Vorschriften. Ebenso strittig war der Vollzug, insbesondere die Tauglichkeit des Qualitätssicherungssystems (QS-Sys- tem) sowie die Abnahmemessungen beim Einsatz von adaptiven Sendeantennen nach dem «worst-case-Szenario».