Die Beschwerdeführerin tauschte danach die alten Sendeantennen durch neue aus. Der Gemeinderat Jaberg teilte der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 30. April 2020 daraufhin mit, dass für die neuen Sendeantennen keine rechtsgültige Bau- und Betriebsbewilligung vorliege, weshalb sie unverzüglich ein Benützungsverbot für den Mobilfunkdienst 5G erlassen werde. Die Beschwerdeführerin reichte hierauf am 22. Juni 2020 für den Antennenaustausch freiwillig ein nachträgliches Baugesuch ein. Dieses umfasst gemäss dem Standortdatenblatt vom 19. Oktober 2020 (Revision 2.2) Antennenkörper des Typs Huawei «AOC4518R8v06».