a) Nach den Akten präsentiert sich die Situation wie folgt: Am 22. Februar 2019 erteilte das AUE auf Basis des im Rahmen des Meldeverfahrens (sog. «Bagatellverfahren») neu eingereichten Standortdatenblattes die Zustimmung für einen Antennentausch und für eine Umverteilung der Sendeleistung zwischen den bisher genutzten und den neuen Frequenzbändern. Die Beschwerdeführerin tauschte danach die alten Sendeantennen durch neue aus.