d BewD zulässig, das Baubewilligungsverfahren Nr. 868-20.327 an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zu überweisen. Die Gemeinde Jaberg wird angewiesen, dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Baugesuchsunterlagen im Original nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids umgehend zu übermitteln. 2. Beschwerde gegen Sistierungsverfügung 2.1 Eintreten a) Für die Beurteilung der Beschwerde gegen die Sistierungsverfügung ist ebenfalls die BVD zuständig (Art. 40 Abs. 1 BauG).