j) Aus dem Gesagten folgt, dass bei objektiver Betrachtung zu befürchten ist, dass die Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderats nicht mehr in der Lage ist, das Baugesuch für den hier strittigen Antennentausch hinreichend offen und unabhängig zu prüfen. Es bestehen konkrete Anzeichen dafür, dass eine neutrale und unvoreingenommene Behandlung des Baugesuchs für den strittigen Antennentausch nicht mehr gewährleistet ist. Unter diesen Umständen hätte die Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderats gestützt auf Art.