Er werde deshalb prüfen, ob die Beschwerdeführerin auch für diese Verfehlung strafrechtlich verfolgt werden müsse. Darüber hinaus findet sich in der Stellungnahme vom 19. Juni 2023 folgende Bemerkung: «Der Gemeinderat behält sich zudem vor, eine Anzeige bei den Bundesbehörden zu erstatten. Es gilt zu prüfen, ob es sich bei den Verfehlungen in Jaberg um einen Einzelfall handelt oder nicht. Letzteres könnte den Entzug der Konzession zur Folge haben. Die Beschwerdeführerin sollte keine Steine werfen, solange sie im Glashaus sitzt»