h) Weiter zeigt die Stellungnahme vom 19. Juni 2023, dass sich die Angelegenheit zwischen der Beschwerdeführerin und den Mitgliedern des Gemeinderats auf eine emotionale Ebene verlagert hat. So hält der Gemeinderat in der Stellungnahme vom 19. Juni 2023 fest, dass er die Vorwürfe der Beschwerdeführerin als falsch und ehrverletzend erachte. Er lasse sich diese Vorwürfe der Beschwerdeführerin nicht gefallen. Er werde deshalb prüfen, ob die Beschwerdeführerin auch für diese Verfehlung strafrechtlich verfolgt werden müsse.