Weiter ist aktenkundig, dass sich Herr B.________ anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 27. April 2021, an welcher das Baugesuch für den umstrittenen Antennenersatz behandelt wurde, vor Ort persönlich bei den Gemeinderatsmitgliedern für den «bisherigen Erfolg» in Sachen Mobilfunkanlage bedankte und die Wichtigkeit der Rolle der Gemeinde Jaberg als Baupolizeiorgan betonte.26 Die Chronologie des Baubewilligungsverfahrens zeigt, dass ernsthaft zu befürchten ist, dass die Mehrheit des Gemeinderats bei der Beurteilung des Baugesuches nicht bereit ist, sich von der Sichtweise von Herrn B.________ zu lösen, sondern weiterhin auf dessen vorgefasste Meinung zurückgreifen wird.