_, ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, dass in der Begründung eines allfälligen Bauentscheids die Argumente von Herrn B.________ «geflissentlich» weggelassen werden sollen. Dies geht aus dem Protokollauszug der ausserordentlichen Gemeinderatssitzung vom 27. Juni 2022 hervor, an der alle Gemeinderatsmitglieder teilgenommen haben.25 Dass eine Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderats in der Stellungnahme vom 9. Mai 2023 die Sistierung des Verfahrens wiederum wörtlich mit den Argumenten von Herrn B.________ begründete, ist ein weiteres Indiz, das Misstrauen in die Unparteilichkeit der Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderats weckt.