ziert seine ablehnende Haltung gegenüber adaptiven Antennen für den 5G-Betrieb auf der Webseite des mobilfunkkritischen «Schweizerischen Vereins WIR» und tritt auch als dessen Referent an «5G-Informationsveranstaltungen» auf.24 Wider besseres Wissen begründete eine Mehrheit des Gemeinderats Jaberg in der Stellungnahme vom 9. Mai 2023 die Sistierung des Verfahrens erneut mit Argumenten von Herrn B.________. Dies obwohl auch der vom Gemeinderat selbst zur Rechtsberatung beigezogene Anwalt, Herrn N.________, ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, dass in der Begründung eines allfälligen Bauentscheids die Argumente von Herrn B.________ «geflissentlich» weggelassen werden sollen.