20 Abs. 1 VRPG zuungunsten der Gemeinde aus.21 Im vorliegenden Fall steht fest, dass der Gemeinderat von Jaberg aus fünf Mitgliedern besteht, nämlich Frau D.________, Herrn E.________, Herrn F.________, Herrn J.________ und Frau L.________. Unbestritten ist auch, dass diese Mitglieder des Gemeinderats in Kenntnis des Bundesgerichtsentscheids 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 am 21. März 2023 beschlossen haben, das Baubewilligungsverfahren für den Antennentausch bis auf unbestimmte Zeit zu sistieren.