d) In seiner Stellungnahme vom 19. Juni 2023 kritisiert der Gemeinderat, dass die Beschwerdeführerin nicht darlege, auf welche Personen die Vorwürfe betreffend die Befangenheit zutreffen würden. Er erklärte ferner, es sei richtig, dass die Sistierungsverfügung vom 28. März 2023 vom Gemeinderat als Kollegialbehörde beschlossen worden sei. Ob die Verfügung einstimmig gefasst worden sei oder nicht, spiele seiner Meinung nach keine Rolle, werde nicht protokolliert und dürfe vom Gemeinderat auch nicht offengelegt werden.