Auch ist der Gemeinderat der Ansicht, er und seine Mitglieder würden sich in der Sache nicht befangen fühlen. Er könne nach wie vor frei erörtern und frei erwägen, wie er seine Funktion als Baubewilligungsbehörde wahrnehmen möchte. Er orientiere sich dabei an der geltenden Rechtsprechung und prüfe sämtliche Gesuche unvoreingenommen. Dies treffe auch auf die einzelnen Mitglieder zu, auf welche die gesetzlich vorgesehenen Ausstandgründe nicht zutreffen würden. Schliesslich ist der Gemeinderat der Meinung, dass eine Überweisung des Baugesuchs an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland unzulässig sei.