b) Der Gemeinderat Jaberg entgegnet in seiner Stellungnahme vom 19. Juni 2023, die Beschwerdeführerin begründe nicht, weshalb die einzelnen Mitglieder befangen sein könnten. Auch bringe die Beschwerdeführerin zu keinem einzigen Mitglied des Gemeinderats einen Ausstandgrund vor. Weiter bemerkt der Gemeinderat, er setze sich im Gegensatz zur Beschwerdeführerin, die sich für die illegale Inbetriebnahme der rechtswidrigen Mobilfunkanlage strafrechtlich verantworten müsse, nicht über gesetzliche Vorgaben hinweg. Auch ist der Gemeinderat der Ansicht, er und seine Mitglieder würden sich in der Sache nicht befangen fühlen.