Das Fachgutachten der zuständigen NIS-Fachstelle finde weiterhin und ungeachtet der klaren Anweisungen der BVD keinerlei Beachtung. Selbst das in der Zwischenzeit vorliegende höchstrichterliche Urteil des Bundesgerichts würden die Mitglieder des Gemeinderats mit der pauschalen Begründung übergehen, wonach die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen seit dem Bauentscheid vom 14. Juni 2021 nach wie vor unverändert geblieben seien. Die Mitglieder des Gemeinderats seien nicht mehr imstande, den strittigen Antennentausch mit hinreichender Offenheit und Unabhängigkeit zu prüfen.