b) Über Ablehnungsbegehren, die sich gegen alle Mitglieder einer Kollegialbehörde richten, entscheidet die in der Sache zuständige Rechtsmittelbehörde (Art. 9 Abs. 2 VRPG6). Die Beschwerdeführerin stellt ihr Ablehnungsbegehren im Zusammenhang mit dem sistierten Baubewilligungsverfahren für den Antennentausch, an welchem sie als Baugesuchstellerin beteiligt ist. Für die Beurteilung von Beschwerden gegen Bauentscheide ist die BVD zuständig (Art. 40 Abs. 1 BauG7). Sie ist somit auch für die Behandlung des Ablehnungsbegehrens zuständig, welches sämtliche Mitglieder der zuständigen Baubewilligungsbehörde betrifft (vgl. Gesuchsgegnerschaft 1 bis 5).