Ihrer Meinung nach bestehe kein Grund, ihr die Entscheidbefugnis zu entziehen, da für die einzelnen Mitglieder keine Ausstandgründe auszumachen seien. Mit Stellungnahmen vom 19. Juni 2023, 20. Juni 2023, 21. Juni 2023 und 22. Juni 2023 beteiligten sich die Gesuchsgegnerinnen und Gesuchsgegner 6 bis 13 am Ablehnungsverfahren. In ihren Stellungnahmen lehnen 5 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191).