12. In der Stellungnahme vom 19. Juni 2023 bemerkte die Beschwerdeführerin, die Überweisung des Baubewilligungsverfahrens an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland sei unumgänglich. Demgegenüber teilte die Gemeinde Jaberg in ihrer Eingabe vom 19. Juni 2023 mit, sie erachte die Überweisung des Baugesuchs an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland als unzulässig. Ihrer Meinung nach bestehe kein Grund, ihr die Entscheidbefugnis zu entziehen, da für die einzelnen Mitglieder keine Ausstandgründe auszumachen seien.