11. Mit Instruktionsverfügung vom 8. Juni 2023 beteiligte die BVD die Mitglieder des Gemeinderats bezüglich des Ablehnungsbegehrens als Gesuchsgegnerschaft am Verfahren. Gleichzeitig erhielten die Einsprecherinnen und Einsprecher die Möglichkeit, sich bezüglich des Ablehnungsbegehrens am Verfahren zu beteiligen. Weiter zog die BVD in Erwägung, dass sie im Falle einer allfälligen Gutheissung des Ablehnungsbegehrens beabsichtige, das Baugesuch an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zu überweisen. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich zu diesem verfahrensrechtlichen Vorgehen zu äussern.