10. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet5, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Gemeinde die Vorakten ein. In ihrer Stellungnahme vom 9. Mai 2023 beantragt die Gemeinde Jaberg unter Kostenfolgen die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung der angefochtenen Sistierungsverfügung. In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragt die Gemeinde Jaberg ausserdem, das Beschwerdeverfahren sei aufgrund einer hängigen Strafanzeige zu sistieren.