3. Eventualiter sei die Gemeinde Jaberg anzuweisen, der Beschwerdeführerin unverzüglich die Baubewilligung zu erteilen; 4. Allfällige Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten seien der Beschwerdeführerin zur Stellungnahme bzw. zur Kenntnisnahme zuzustellen; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu Lasten der Beschwerdegegnerin.