9. Gegen die Sistierungsverfügung reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 11. April 2023 Beschwerde bei der BVD ein. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: 1. Die Sistierungsverfügung vom 28. März 2023 sei aufzuheben; 2. Das Baubewilligungsverfahren sei zur Erteilung der Baubewilligung an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zu überweisen; 3. Eventualiter sei die Gemeinde Jaberg anzuweisen, der Beschwerdeführerin unverzüglich die Baubewilligung zu erteilen;