Mit Schreiben von 19. Dezember 2022 erklärte die Gemeinde Jaberg der Beschwerdeführerin, sie beabsichtige, das Baubewilligungsverfahren zu sistieren, bis «entsprechende Bundesgerichtsentscheide» zu adaptiven 5G-Antennen vorlägen. Mit gleichem Schreiben erhielt die Beschwerdeführerin Gelegenheit, sich bis 20. Januar 2023 zur beabsichtigten Sistierung der Gemeinde zu äussern. Mit E-Mail vom 31. Januar 2023 teilte die Beschwerdeführerin der Gemeinde mit, sie sei mit einer Sistierung nicht einverstanden und wünsche eine Behandlung des Baugesuchs.