7. Die Gemeinde Jaberg nahm in der Folge das Baubewilligungsverfahren wieder auf und holte beim AUE erneut einen Fachbericht zum strittigen Antennenaustausch ein. Im Fachbericht Immissionsschutz vom 26. Oktober 2022 beantragte das AUE, das Vorhaben könne unter Auflagen bewilligt werden. Das AGR teilte mit E-Mail vom 27. Oktober 2022 mit, seine Verfügung vom 15. Februar 2021 sei unverändert gültig. Mit Schreiben von 19. Dezember 2022 erklärte die Gemeinde Jaberg der Beschwerdeführerin, sie beabsichtige, das Baubewilligungsverfahren zu sistieren, bis «entsprechende Bundesgerichtsentscheide» zu adaptiven 5G-Antennen vorlägen.