6. Gestützt auf die Empfehlung von B.________, den die Gemeinde als externen Sachverständigen im Bereich der Mobilfunktechnologie zur Beurteilung des Baugesuchs beizog, erteilte die Gemeinde mit Bauentscheid vom 14. Juni 2021 den Bauabschlag für den Antennentausch. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin bei der BVD Beschwerde ein. Diese hiess die Beschwerde aufgrund der Befangenheit von Herrn B.________ mit Entscheid vom 21. Juni 2022 gut, hob den Bauabschlag auf und wies die Sache zur Neubeurteilung an die Gemeinde Jaberg zurück.4 Dieser Entscheid der BVD ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen.