5. Die Gemeinde führte danach für den Antennenaustausch ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren durch. Sie liess das Baugesuch im Januar 2021 publizieren und holte die nötigen Amts- bzw. Fachberichte ein. Gegen das Vorhaben gingen mehrere Einsprachen ein. Im Fachbericht Immissionsschutz vom 25. Januar 2021 beurteilte das AUE das Vorhaben unter dem Aspekt des Immissionsschutzes positiv und beantragte unter Auflagen die Baubewilligung. In der Verfügung vom 15. Februar 2021 bejahte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Standortgebundenheit und erteilte für den Antennentausch die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG3.