4. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 25. Juni 2020 ordnete die Gemeinde an, der Mobilfunkdienst 5G am Standort der Mobilfunkantenne H.________strasse 4 in Jaberg sei umgehend, jedoch spätestens bis 25. Juli 2020 auszuschalten. Eine gegen das Benützungsverbot erhobene Beschwerde der Beschwerdeführerin wies die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) mit Entscheid vom 9. September 2020 ab und bestätigte das vorsorgliche Benützungsverbot.2 Dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft.