3. Mit Schreiben vom 30. April 2020 teilte die Gemeinde der Beschwerdeführerin mit, sie habe festgestellt, dass für die neuen Sendeantennen keine rechtsgültige Bau- und Betriebsbewilligung vorliege. Als zuständige Baupolizeibehörde werde sie unverzüglich ein Benützungsverbot für den Mobilfunkdienst 5G erlassen. Hierauf reichte die Beschwerdeführerin am 22. Juni 2020 bei der Gemeinde ein Baugesuch für den strittigen Antennenaustausch ein.