c) Die Beschwerdegegnerin und der Beschwerdegegner haben den Beschwerdeführenden 1 und 2 Parteikosten in der Höhe von CHF 737.60 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. d) Die Beschwerdegegnerin und der Beschwerdegegner haben den Beschwerdeführenden 3 und 4 Parteikosten in der Höhe von CHF 627.00 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung