Auflage: Das Sichtfeld bei der Ein- und Ausfahrt aus dem überdachten Parkplatz ist in einem Höhenbereich zwischen 0.6 und 3.0 m über der Fahrbahn frei zu halten. Die Bauherrschaft bzw. Grundeigentümerschaft der Parzelle Nr. P.________ hat bei einer allfälligen Abparzellierung sicherzustellen, dass mittels Dienstbarkeit die Freihaltung des Sichtfelds sichergestellt und im Grundbuch zur Eintragung angemeldet wird. Im Übrigen wird der angefochtene Gesamtentscheid der Stadt Langenthal vom 28. November 2022 bestätigt. Die Beschwerden werden abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann.