Der in Dispositiv-Ziff. IV.1.1 des Gesamtentscheids der Stadt Langenthal vom 28. November 2022 erwähnte Grundriss-, Umgebungs- und Liegenschaftsentwässerungsplan vom 15. Juni 2022 bleibt mit Ausnahme des Besucherparkplatzes bzw. des Erdgeschosses gültig. 2. Dispositiv-Ziff. IV.1.2 des Gesamtentscheids der Stadt Langenthal vom 28. November 2022 wird von Amtes wegen aufgehoben. 3. Der Gesamtentscheid der Stadt Langenthal vom 28. November 2022 wird wie folgt ergänzt: Die Strassenanschlussbewilligung wird erteilt.